Die weitere Entwicklung von Stift und Pfarrei

Wie viele andere Kollegiatstifte ist auch das Stift St. Stephan in den mehr als 800 Jahren seines Bestehens politisch kaum in Erscheinung getreten. Von seiner Gründung um 990 an eignete ihm der Charakter einer erzbischöflichen Eigenkirche. Entsprechend eng war sein Schicksal mit demjenigen von Erzbistum und Kurfürstentum Mainz verbunden. Wie sehr, veranschaulicht bereits ein Blick auf die Bedingungen, unter denen es Anfang des 19. Jahrhunderts zur Aufhebung des Stifts gekommen ist: Sie erfolgte 1802, nachdem der Kurstaat untergegangen und das linke Rheinufer an das revolutionäre Frankreich angegliedert worden war.[Anm. 1] Eingebettet in diesen äußeren Rahmen vollzog sich die eigene Entwicklung des Stephansstifts. Ihre wichtigsten Aspekte werden nachfolgend angesprochen.

0.1.Die Stiftsverfassung

Die Quellen, aus denen sich Erkenntnisse über die innere Ordnung des Stifts gewinnen lassen, fließen bis ins 13. Jahrhundert hinein nur spärlich. Alles spricht dafür, dass die Stiftsherren anfangs den Regelungen unterworfen waren, die eine Synode in Aachen 816 für die Lebensführung von Kanonikern erlassen hatte. Diese verpflichteten zur vita communis, die neben dem Chordienst auch eine tägliche Zusammenkunft (capitulum) sowie die Nutzung gemeinsamer Ess- und Schlafräume vorsah. [Anm. 2] Spätestens vom ausgehenden 12. Jahrhundert an begann sich diese „tägliche Lebensgemeinschaft […] in eine körperschaftliche Interessengemeinschaft zu wandeln“. [Anm. 3] Die Kanoniker, denen anders als Mönchen auch zuvor schon das Recht auf Privateigentum und eine eigene Tageswohnung zugestanden hatte, wohnten nach Abschluss dieser Entwicklung gänzlich in getrennten Häusern (Kurien). Ihre materielle Versorgung erfolgte weiterhin aus Mitteln des Stifts, nun aber in Form von Einzelpfründen. Dazu kamen noch die Präsenzgelder, die für die Anwesenheit im Gottesdienst gezahlt wurden, als weitere Einnahmequelle. [Anm. 4]

Vorsteher des Stifts war ursprünglich der Propst, dem neben der Seelsorge und der Disziplinargewalt über die anderen Kanoniker als auch die Verwaltung des Stiftsbesitzes oblag. Hinzu kamen Aufgaben innerhalb der Diözesanverwaltung. Letztere nahmen die Pröpste mehr und mehr in Anspruch, vor allem, als sie im späten 11. Jahrhundert als erzbischöfliche Sachwalter in den oberhessischen Dekanaten Amöneburg, Arlfeld und Kesterburg eingesetzt wurden. Aufgrund der häufigen Abwesenheit und der wachsenden Entfremdung zwischen Propst und Stiftskapitel schwand der Einfluss der Pröpste innerhalb des Stifts. 1244 wurden sie allein auf ihre geistlichen Funktionen beschränkt, und ihre disziplinar- und verwaltungsrechtlichen Kompetenzen gingen auf den Dekan über, der das Stiftskapitel seitdem als primus inter pares auch nach außen vertrat. Nominell allerdings war und „blieb die Propstei auch weiterhin die ranghöchste und vornehmste Prälatur.“[Anm. 5]

Wie in Kollegiatstiften allgemein üblich, existierten auch im Stephansstift noch weitere mit spezifischen Aufgaben verbundene Ämter: Die Ausbildung des Stiftsklerus lag in Händen des Scholasters [Link zur Liste], „alle liturgischen und inhaltlichen Angelegenheiten des Gottes- und Chordienstes“ in denen des Kantors [Link zur Liste]. Nur von geringer Bedeutung war in St. Stephan die Kustodie, die 1563 abgeschafft wurde.[Anm. 6]

In einem vom 13. bis ins 15. Jahrhundert anhaltenden Prozess bildete sich in St. Stephan eine zweite Gruppe von Geistlichen heraus, die den Kanonikern rechtlich nicht gleichgestellt und auch nicht korporativ organisiert war. Aufgabe dieser sogenannten Vikare war die Betreuung eines (oder mehrerer) Altäre, die sich in der Stephanskirche befanden und (meist) auf private Memorialstiftungen zurückgingen. Einer von ihnen, der Vikar des Margarethenaltars, fungierte zwischen 1439 und der Aufhebung des Stifts als Pfarrer der St. Stephans-Pfarrei. Insgesamt gab es in St. Stephan bis zu 18 Vikarien, ehe sich ihre Anzahl infolge von Inkorporationen wieder auf 16 verringerte. [Anm. 7]

Portrait Christoph Nebel[Bild: Stadtarchiv Mainz]

Ähnlich genaue Aussagen darüber, wie viele Kanoniker es in St. Stephan gab, liegen für einen großen Teil der Stiftsgeschichte nicht vor. Eine erste, auf 1356 bezogene Angabe notiert 37 Einzelpfründen. Zwischen dem späten 14. und dem frühen 17. Jahrhundert schwankt deren Zahl zwischen 30 und 34, was auf eine gleichermaßen variierende Anzahl von Stiftsherren schließen lässt. 1615 erklärte Erzbischof Johann Schweikhard von Kronberg (*1553, 1604-1626) „St. Stephan auf dessen eigenen Wunsch hin zum capitulum clausum“, die Höchstzahl der Kanonikate wurde aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage des Stifts auf 26 begrenzt. Hierbei blieb es bis 1780, „zum Stift St. Stephan gehörten fortan neben 14 Kapitularen und acht Domizellaren der Stiftspropst, der Mainzer Domkustos, der Dekan und der Scholaster.“ [Anm. 8]

Freigewordene Pfründen konnten auf mehreren Wegen neu vergeben werden. Neben dem Recht des Stiftskapitels auf Selbstergänzung gab es die Möglichkeit einer päpstlichen Provision, die im 16. Jahrhundert auf den Mainzer Erzbischof überging. Hinzu kamen unter anderem noch Kollationsrechte von dritter Seite, etwa des Propstes von St. Alban. [Anm. 9]

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0.2.Die Entwicklung des Besitzes von St. Stephan

Stiftsbesitz zur Zeit Erzbischofs Willigis

Über die materielle Erstausstattung des Stephansstifts ist kaum etwas bekannt. Sie umfasste mindestens die Pfarreien Münsterliederbach und Schloßborn am Rand des Taunus und vielleicht auch bereits die Ortsherrschaft über (Bingen-)Büdesheim. Königliche Schenkungen ließen seinen Grundbesitz rasch anwachsen. 1008, am Ende der Gründungsphase, verfügte es über Güter und Rechte im Taunus, in Oberhessen, an der Mittelmosel und in der Pfalz.

Besitz des Stifte am Mittelrhein

Für die Folgezeit lässt sich das Bestreben erkennen, den Stiftsbesitz zu konzentrieren, beispielsweise, indem Fernbesitz abgegeben und näher an Mainz gelegene Besitzungen erworben wurden, so etwa 1035, als St. Stephan seine Rechte im pfälzischen Hahnweiler an das Trierer Benediktinerkloster St. Maximin abtrat und im Tausch hierfür dessen Besitzungen in Bretzenheim erhielt. Anfang des 12. Jahrhunderts hatten sich drei Besitzschwerpunkte herausgebildet: Oberhessen, der Main-Taunus-Raum und Rheinhessen. Hinzu kam noch der nicht unbeträchtliche Grundbesitz, über den St. Stephan innerhalb der Stadt Mainz verfügte [siehe unten].

Insgesamt gesehen war die Besitzentwicklung des Stifts eng mit der Territorialpolitik seiner erzbischöflichen Eigenkirchenherren verknüpft. Hinsichtlich seiner eigenen Möglichkeiten war es vonseiten der Erzbischöfe sehr wahrscheinlich oft fremdbestimmt und gegenüber Konkurrenten von deren politischer Stärke abhängig. Im späteren Mittelalter erwuchsen hieraus erste spürbare Nachteile. Als das Erzstift im 13. und 14. Jahrhundert gegenüber den hessischen Landgrafen mehr und mehr ins Hintertreffen geriet, verlor auch St. Stephan schrittweise die Verfügungsgewalt über seine oberhessischen Besitzungen und war gezwungen, sie an die Landgrafen zu verpachten.

Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich auch im Main-Taunus-Raum. Konnte sich das Stift hier im Spätmittelalter mit Unterstützung des Mainzer Erzbischofs noch mühsam gegen die Expansionsbestrebungen der Herren von Eppstein behaupten, war es im 16. Jahrhundert das Erzstift selbst, das auf eine Arrondierung seines ihm unmittelbar unterstehenden regionalen Machtbereichs hinarbeitete. Das Stift St. Stephan konnte sich diesem Wunsch nicht entziehen. Schrittweise trat es seine Herrschaftsrechte jeweils gegen eine Geldentschädigung ab, darunter auch die Vogteien über seine ältesten Besitzungen Schloßborn und Münsterliederbach.

In Rheinhessen konnte das Stift seinen Besitz im Hoch- und Spätmittelalter zunächst bedeutend erweitern, dies insbesondere im Bereich des heutigen Landkreises Mainz-Bingen. Auch hier aber gelangte es, obwohl es zeitweise die volle Ortshoheit unter anderem über Bubenheim und Nackenheim hatte erlangen können, nicht über den Status einer Mediatherrschaft innerhalb des Mainzer Kurstaates hinaus.

Strukturell bestand der Stiftsbesitz, der vom 12. bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts zwischenzeitlich auch einige Güter in Thüringen umfasst hatte, wie in Mittelalter und Früher Neuzeit allgemein üblich aus einem Konglomerat aus Grundbesitz, Patronats-, Zehnt- und Gerichtsrechten. Hinzu kamen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die vom Spätmittelalter mehr und mehr an Bedeutung gewannen.

Nachdem das Stift 1802 aufgehoben worden war [siehe oben], wurden seine linksrheinischen Besitzungen meistbietend versteigert. Lagen sie hingegen rechtsrheinisch, wurden sie „der Entschädigungsmasse einverleibt, mit der die Gebietsverluste der deutschen Mittel- und Kleinstaaten […] kompensiert werden sollten“, die diese kurz zuvor infolge der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich hatten hinnehmen müssen. [Anm. 10]

Einen Ausnahmefall bildeten die Kirche mitsamt Kreuzgang und Seitenkapellen, das Kapitelhaus mit der Kapitelstube sowie dem Kelterhaus und den Zehntscheunen. Sie gingen in den Besitz der Pfarrei St. Stephan über [Anm. 11], die von alters her das wichtigste Bindeglied zwischen Stift und Stadt gewesen war. Die Pfarrei überdauerte den Untergang des Stifts in rechtlich veränderter Form und besteht bis heute fort.

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0.3.Der Immunitätsbezirk des Stifts St. Stephan

Wie viele Kollegiatstifte und andere geistliche Institution verfügte auch das Stift St. Stephan über einen eigenen Immunitätsbereich, die sogenannte Muntat. Hierbei handelte es sich um einen Sonderrechtsbereich, der neben dem Stift selbst und den umliegenden Kurien der Kanoniker „in etwas abgeschwächter Form“ auch „die Häuser des weltlichen Gesindes und anderer Bewohner“ umfasste. [Anm. 12]

Entstanden ist der Immunitätsbereich vermutlich an der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert.[Anm. 13] Räumlich umfasste er „vom Gautor herab den größten Teil der Gaugasse mitsamt einem Teil des Kästrich, die Kleine und Große Weißgasse, die Stefansstraße, den Stefansberg bis herab zur Pfaffengasse (unterer Teil heute Maria-Ward-Straße, jedoch ohne den alten Dalberger Hof, ferner die Willigisstraße, Pfaffengasse, Weißliliengasse, Goldenbrunnen- und Goldenluftgasse und Fürstenbergerhofstraße.[Anm. 14] Worin seine rechtliche Sonderstellung bestanden hat, lässt sich aus den Quellen nur mühsam rekonstruieren. Allem Anschein nach erstreckte sich diese, anders als in vergleichbaren Fällen, nicht auf die gesamte niedere Gerichtsbarkeit, sondern ausschließlich auf Grundstücksangelegenheiten. [Anm. 15] Vom 16. Jahrhundert an gingen auch diese Kompetenzen schrittweise verloren, spätestens im ausgehenden 18. Jahrhundert bestanden sie, wenn überhaupt, nur noch rudimentär.[Anm. 16]

Immunität und Hausbesitz des Stifts St. Stephan in Mainz

Auch außerhalb seines Immunitätsbezirks verfügte das Stephansstift über innerstädtischen Grundbesitz, vielen Mainzern war es, modern gesprochen, Verpächter bzw. Vermieter. [Anm. 17] Wichtiger noch aber war seine Bedeutung für die städtische Pfarrseelsorge.

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0.4.Stift und Pfarrseelsorge

Bei Gründung des Stifts noch fast gänzlich unbewohnt, wurde der Stephansberg im 13. Jahrhundert so umfassend besiedelt, dass von 1297 an in den Quellen von einer regelrechten Neustadt (nova civitas) gesprochen wird. [Anm. 18] Im Zuge dieser Entwicklung entstand eine neue Pfarrei, deren räumliche Grenzen denen der Stiftsimmunität [siehe oben] entsprachen.[Anm. 19]  Die seelsorgerische Betreuung der Pfarrangehörigen oblag dem Kustos, wurde von diesem aber nicht selbst wahrgenommen, sondern einem besoldeten Stellvertreter übertragen, dem sogenannten Pleban (‚Leutpriester‘), der den Reihen der in St. Stephan tätigen Vikare entstammte.[Anm. 20]

1440 wurden Pfarrei und Kustodie vollständig voneinander getrennt und eine eigenständige Pfarrstelle geschaffen, die dauerhaft mit dem Vikariat des Margaretenaltars verbunden wurde.[Anm. 21] Ihre Besetzung oblag Dekan und Stiftskapitel gemeinsam.[Anm. 22]

Die Aufgaben des Pfarrers umfassten die heilige Messe an Sonn- und Feiertagen sowie alle anderen Aufgaben der Pfarrseelsorge einschließlich des Religionsunterrichts für die Pfarrjugend.[Anm. 23] Hinzu kamen wöchentliche Messen für das Seelenheil der Stifter des Margarethen- und des Pankratiusaltars, dessen Vikariat 1595 ebenfalls mit der Pfarrstelle verbunden worden war, um deren schmale materielle Grundlage zu verbreitern.[Anm. 24]

Wie viele Pfarrkinder er zu betreuen hatte, lässt sich erst von 1695 an genauer bestimmen. Festhalten lässt sich, dass sich ihre Anzahl im Zuge des Ausbaus der Festungsanlagen bedeutend vermehrte.[Anm. 25] 1780 kamen zu den 2.300 eigentlichen Pfarrangehörigen nochmals ebenso viele Soldaten und deren Angehörige hinzu, die im Bereich des Gautors wohnten. Für die Pfarrer der Stephanspfarrei, die seit 1769 auch offiziell als Pfarrer der Mainzer Garnison fungierten [Anm. 26], waren die hiermit verbundenen seelsorgerischen Aufgaben allein kaum mehr zu bewältigen. Abhilfe aber blieb aus.

Nach der Aufhebung des Stifts bestand die Pfarrei in ihren alten Grenzen fort, nun freilich unter veränderten rechtlichen und schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen. Vonseiten der Behörden wurde die Pfarrseelsorge im nunmehr französisch gewordenen Mainz neu organisiert. Mit dem St. Martin (Dom), St. Emmeran und St. Ignaz gab es fortan nur mehr drei vollgültige sowie fünf Pfarreien minderen Rechts, die einer von ihnen zugeordnet waren. St. Stephan wurde Succursale – heute würde man am ehesten von einer Filiale sprechen – von St. Ignaz. Das Pfarrvermögen bestand aus der Kirche und den unmittelbar benachbarten Stiftsgebäuden, die mit den nach dem Verlust des Stiftsbesitzes noch vorhandenen finanziellen Mitteln kaum unterhalten werden konnten. Auch der Unterhalt des Pfarrers, der nun von der Gemeinde bestritten werden musste, war nicht mehr gewährleistet. Ein staatliches Gehalt von 300 Franc, das ihm 1807 bewilligt wurde, entsprach kaum dem Existenzminimum.

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0.5.Der Türmer von St. Stephan

Stephanstürmer Hermann Kasper Schneider[Bild: Stadtarchiv Mainz]

Der Turm der Stephanskirche war der höchste Punkt der Stadt Mainz. Bis Anfang des 19. Jahrhunderts befand sich dort eine Türmerwohnung. Der Türmer wachte über die Stadt und wusste viele Geschichten zu erzählen. Auf dem Turm befand sich lange Zeit auch eine Telegraphenstation. Weitere Informationen folgen...

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Nachweise

Quellen und Literatur:

 

  • Brück, Geschichte der Pfarrei
    Anton Philipp Brück: Zur Geschichte der Pfarrei St. Stephan in Mainz. Bearb. v. Helmut Hinkel. In: 1000 Jahre St. Stephan Mainz. Festschrift. Hg. v. Helmut Hinkel. Mainz 1990 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 63), S. 377-387.
  • Falck, Immunitätsbezirk des Stephansstifts
    Ludwig Falck: Die „Muntat“, der städtische Immunitätsbezirk des Stephansstiftes. In: 1000 Jahre St. Stephan Mainz. Festschrift. Hg. v. Helmut Hinkel. Mainz 1990 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 63), S. 238-282.
  • Falck, Mainz in seiner Blütezeit
    Ludwig Falck: Mainz in seiner Blütezeit als Frei Stadt (1244-1328). Düsseldorf 1973 (= Geschichte der Stadt Mainz 3).
  • Gerlich, Besitzentwicklung
    Alois Gerlich: Die Besitzentwicklung des Mainzer St. Stephansstiftes. In: HessJbLG 2 (1952, S. 24-38.
  • Gerlich, Stift St. Stephan
    Alois Gerlich: Das Stift St. Stephan zu Mainz. Beiträge zur Verfassungs-, Wirtschafts- und Territorialgeschichte des Erzbistums Mainz. Mainz 1954 (= Jahrbuch für das Bistum Mainz, Ergänzungsbände 4).
  • Hollmann, Geschichte des Stifts
    Michael Hollmann: Beiträge zur Geschichte des Stifts St. Stephan in Mainz. In: 1000 Jahre St. Stephan Mainz. Festschrift. Hg. v. Helmut Hinkel. Mainz 1990 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 63), S. 187-238.
  • Mathy, St. Stephan
    Helmut Mathy: Tausend Jahre St. Stephan in Mainz.
    Ein Kapitel deutscher Reichs- und Kirchengeschichte. Mit einem Anhang über die letzte Visitation des Stiftes 1780/1781. Mainz 1990 (= Aurea Moguntia 4).

 

Verfasser: Christian König M.A.

Redaktionelle Bearbeitung: Dr. Elmar Rettinger

Erstellt: 21.10.2012

Zuletzt geändert: 19.04.2013

Anmerkungen:

  1. Ausführlich zur Aufhebung des Stifts und deren unmittelbarer Vorgeschichte s. Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 235-238. Zurück
  2. Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 200.  Zurück
  3. Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 204f., wörtliches Zitat S. 205 Zurück
  4. Hollmann, Geschichte des Stifts, S.205f. Zurück
  5. eiterführend hierzu wie zum Vorangehenden Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 200-204 u. 221, wörtliches Zitat S. 221.  Zurück
  6. Weiterführend Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 204 u. 215-222 (wörtliches Zitat S. 204) sowie ausführlich zu allen Prälaturen inkl. einer Auflistung ihrer bekannten Inhaber Gerlich, Stift St. Stephan, S. 11-21 u. 29-41. Zurück
  7. Vgl. Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 227f. sowie weiterführend Gerlich, Stift St. Stephan, S. 41-51. Zurück
  8. Angaben basierend auf Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 207, wörtliche Zitate ebd.  Zurück
  9. Ausführlich hierzu Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 207-213. Zurück
  10. Weiterführend hierzu wie auch zum Vorangehenden s. Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 229-238, wörtliches Zitat ebd., S. 238. Ausführlich zur Besitzgeschichte und -entwicklung des Stifts s. die Ausführungen von Gerlich, Stift St. Stephan, S. 70-148 sowie ders., Besitzentwicklung, passim.  Zurück
  11. Brück, Geschichte der Pfarrei, S. 385.  Zurück
  12. Falck, Immunitätsbezirk des Stephansstifts, S. 239. Zurück
  13. Gerlich, Stift St. Stephan, S. 23f.; Falck, Immunitätsbezirk des Stephansstifts, S. 240. Zurück
  14. Falck, Immunitätsbezirk des Stephansstifts, S. 240 auf Basis „einer von Anton Ph[ilipp] Brück veröffentlichten knappen Beschreibung des Pfarrbezirks durch den Stephanspfarrer Breidt aus dem Jahr 1773“ (ebd.). Falck, Immunitätsbezirk des Stephansstifts, S. 246-282 unternimmt ausgehend von einer Vielzahl von Einzelnachrichten einen imaginären „Rundgang“ (ebd., S. 246) durch den oben umschriebenen Bereich, in dem er, soweit möglich, den exakten räumlichen Umfang und gar den Häuserbestand der Stiftsimmunität zu ermitteln sucht. Zurück
  15. Vgl. Falck, Immunitätsbezirk des Stephansstifts, S. 241-246, der ebd., S. 241f. allerdings betont, dass dies ein „Trugschluss sein“ kann und „ausgedehntere Nachforschungen […] doch noch weitere Immunitätsbereiche zutage fördern“ könnten, „etwa hinsichtlich bürgerlicher Lasten und Pflichten oder gar im Strafrecht […]“ (wörtl. Zitat S. 242). Zurück
  16. Weiterführend hierzu Falck, Immunitätsbezirk des Stephansstifts, S. 245f. Zurück
  17. Vgl. die Zusammenstellung der Zinsen der Stiftspräbende in der Stadt bei Gerlich, Stift St. Stephan, S. 58-61, des Hausbesitzes ebd., S. 68f sowie die ebd., S. 71 abgedruckte Karte. Zurück
  18. Weiterführend hierzu Brück, Geschichte der Pfarrei, S. 377 sowie Falck, Mainz in seiner Blütezeit, S. 47 u. 77. Zurück
  19. Falck, Immunitätsbezirk des Stephansstifts, S. 240 auf Basis „einer von Anton Ph[ilipp] Brück veröffentlichten knappen Beschreibung des Pfarrbezirks durch den Stephanspfarrer Breidt aus dem Jahr 1773“ (ebd.). Zurück
  20. Brück, Geschichte der Pfarrei, S. 377f.  Zurück
  21. Weiterführend hierzu Brück, Geschichte der Pfarrei, S. 378. Der Margarethenaltar war 1332 von Hermann von Eschwege, Propst in Braunschweig und Kanoniker in St. Stephan, gestiftet worden. Die Güter, die mittels des Stiftungskapitals für den Unterhalt des Altars und des ihn betreuenden Vikars angekauft worden waren, befanden sich in Ginsheim, vgl. hierzu Brück, ebd. Zurück
  22. Ebd. Zurück
  23. Weiterführend hierzu Brück, Geschichte der Pfarrei, S. 380f. Zurück
  24. Vgl. Brück, Geschichte der Pfarrei, S. 378f. Zurück
  25. Weiterführend hierzu s. u. a. Mathy, St. Stephan, S. 21. Zurück
  26. Brück, Geschichte der Pfarrei, S. 380  Zurück
 
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