Die Gründung von St. Stephan

Das Stift St. Stephan wurde um 990 von Erzbischof Willigis gegründet und in seinen Anfängen auch vonseiten König Ottos III. umfassend gefördert. Die Beweggründe, die König und Erzbischof in ihrem Handeln geleitet haben, sind nicht explizit überliefert. Die Quellen legen allerdings nahe, dass St. Stephan unter anderem als eine neue Gebetsstätte des Reiches dienen sollte.

0.1.a Vuilligiso [...] constructam et consecratam - Die erste urkundliche Erwähnung

Am 29. September 992 übereignete König Otto III. der ecclesia sancti Stephani protomartyris Christi infra muros Mogontie das Reichsgut im pfälzischen Hahnweiler. [Anm. 1] Es ist die erste Erwähnung des Stifts, und sie gibt einen Hinweis auf dessen Gründung. Erst kurz zuvor, so erfahren wir, habe Erzbischof Willigis die Kirche erbaut und geweiht. [Anm. 2] Nur schätzen lässt sich, wann genau. Am wahrscheinlichsten sind ein Baubeginn um 990 [Anm. 3] und eine Kirchweihe am 3. August 992, dem Festtag der Auffindung der Gebeine des hl. Stephan. [Anm. 4]

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0.2.Die urkundliche Ersterwähnung im Wortlaut und in Übersetzung

Schenkungsurkunde für St. Stephan 992 (Vorderseite)[Bild: Universitätsbibliothek Heidelberg]
Schenkungsurkunde für St. Stephan 992 (Rückseite)[Bild: Universitätsbibliothek Heidelberg]

Das Original der Königsurkunde, in der St. Stephan erstmals erwähnt wird, befindet sich heute im Besitz der Universitätsbibliothek Heidelberg. Nachfolgend finden Sie es im Wortlaut und in Übersetzung:

In nomine sanctae et individuae trinitatis. Otto divina favente clementia rex. Omnibus fidelibus nostris praesentibus scilicet atque futuris notum sit, quemadmodum nos ob petitionem et dilectionem dilectae genitricis nostrae Theophanu videlicet imperatricis auguste praedium quoddam nostrum Hanenuuilare vocatum in pago Nachgouue dicto ac comitatu Emichonis comitis situm pro remedio animarum beatae memoriae avi nostri Ottonis et eius aequivoci genitoris nostri imperatorum augustorum et pro redemptione ipsius iam dictae genitricis nostrae nostraque propria salute regnique nostri statu ad ecclesiam sancti Stephani protomartyris Christi infra muros Mogontiae in summitate eiusdem civitatis a Vuilligiso venerabili praelibatae ecclesiae archiepiscopo noviter constructam et consecratam ad praeaugmentationem ipsius honorabilis loci in proprium dedimus, cum omnibus utensilibus ad idem praedium rite pertinentibus in mancipiis utriusque sexus areis aedificiis villis et vicis terris cultis et incultis agris pratis campis pascuis vineis silvis venationibus aquis aquarumve decursibus piscationibus molendinis viis et inviis exitibus et reditibus quaesitis et inquirendis cunctisque aliis appendiciis quae adhuc dici aut nominari possunt, ea videlicet ratione ut eadem proprietas a regali nostra munificentia eidem ecclesiae tradita superius iam Hanenuuilare vocitata sub perpetuo iure eiusdem ecclesiae consistat, ita ut a nulla regia vel imperatoria persona tametsi velit, quod absit, inde divelli possit aut ab alicuius ducis vel comitis seu alterius potentis viri aliqua persona magna sive parva hanc regiam nostrae celsitudinis donationem deinceps ab ecclesia praefata frangere seu tollere valeat, nisi detrimentum animae suae patiatur sub divini anathematis ultione. Et ut haec nostra donatio praesenti ac futuro tempore firma perduret, hoc preceptum inde conscriptum sigilli nostri impressione signare iussimus manuque propria ut infra videtur corroboravimus.

Signum domni Ottonis (MF.) gloriosissimi regis.
Hildibaldus episcopus et cancellarius vice Uuilligisi archiepiscopi recognovi.

Data III. kal. octobris anno dominicae incarnationis DCCCCXCII, indictione VI,
anno autem tertii Ottonis regnantis nono; actum Botfeldon; feliciter amen.
[Anm. 5]

Im Namen der einen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Otto, König kraft göttlicher Gnade. All unseren gegenwärtigen und künftigen Getreuen sei kund, dass wir auf Bitten und aus Zuneigung zu unserer geliebten Mutter, der Kaiserin Theophanu, unser Besitztum Hahnweiler, das im Nahegau in der Grafschaft des Grafen Emicho gelegen ist, für das Seelenheil unseres Großvaters Otto [I.] seligen Andenkens und unseres gleichnamigen Vaters, des erhabenen Kaisers, und für das Seelenheil unserer schon genannten Mutter und unser eigenes sowie für das Wohl unseres Reiches der Kirche des heiligen Erzmärtyrers Stephan, die Willigis, der ehrwürdige Erzbischof, vor kurzem auf der höchsten Erhebung innerhalb der Stadtmauern von Mainz errichtet und geweiht hat, zum Nutzen dieses ehrwürdigen Ortes zum Eigentum geschenkt haben, mitsamt allem Nutzbaren, was rechtmäßig zu diesen Besitztum dazugehört, mit allen unfreien Bewohnern beiderlei Geschlechts, mit allen Hofflächen, Gebäuden, Höfen und Dörfern, bebautem und unbebautem Land, Wiesen, Feldern, Weiden, Weinbergen, Wäldern, Jagdrechten, mit allen stehenden und fließenden Gewässern, Fischereien und Mühlen, Wegen und Stegen, Abgaben und Einkünften, die verlangt werden oder verlangt werden können sowie mit allem übrigen Zubehör, das hier aufgezählt und genannt werden kann. Diese Schenkung kraft unserer königlichen Freigebigkeit soll der besagten Kirche auf ewig gehören, sodass niemand, auch kein Kaiser oder König, sie ihr wegnehmen kann, kein Herzog, Graf oder ein anderer mächtiger Mann, noch irgendjemand höheren oder niederen Standes diese Schenkung unserer königlichen Erhabenheit beeinträchtigen oder der Kirche wegnehmen kann, ohne sich die Strafe des göttlichen Zorns durch die Exkommunikation zum Schaden seiner Seele zuzuziehen. Und damit diese unsere Schenkung jetzt und in Zukunft dauerhaft bestehe, haben wir befohlen, diese Urkunde mit unserem Siegel zu versehen und haben sie eigenhändig bekräftigt, wie unten zu sehen.

Siegel des Herrn Otto [III.], (und Handzeichen) des ruhmreistchen Königs.

Ich, Hildebald, Bischof und Kanzler habe anstelle des Erzbischofs Willigis, den Inhalt geprüft und bestätigt.
Gegeben am 29. September im Jahre 992 der Menschwerdung unseres Herrn, in der sechsten Indiktion und im neunten Herrschaftsjahr Ottos III. zu Bothfeld; Segenswunsch. Amen.

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0.3.Der Gründungsvorgang

Stiftsbesitz zur Zeit Erzbischofs Willigis

Eine Stiftsgründung war kein einmaliger Akt, sondern ein mehrjähriger Entwicklungsprozess. [Anm. 6], der sich für St. Stephan freilich nur grob nachzeichnen lässt. Gegründet wurde das Stift um 990, wobei nicht überliefert ist, welche materielle Erstausstattung es erhalten hat. Soweit man es rekonstruieren kann, umfasste sie mindestens die am Rand des Taunus gelegenen Pfarreien Münsterliederbach und Schloßborn, hinzu kam möglicherweise auch die Ortsherrschaft über Büdesheim, die noch unter Willigis an St. Stephan gekommen ist. [Anm. 7] In den Folgejahren erhielt das Stift wiederholt königliche Schenkungen, die seine wirtschaftliche Basis verbreiterten: 992 die Besitzungen und Rechte in Hahnweiler [Anm. 8] und am 21. Januar 996 die Mark Büchenbach in Franken. In der entsprechenden Schenkungsurkunde König Ottos III. werden zugleich auch die Kanoniker von St. Stephan erstmals ausdrücklich erwähnt:  

ecclesiae sancti Stephani protomartiris […] fratribus deo ibidem servientibus […] [Anm. 9]

Büchenbach ist nicht lange im Besitz des Stifts verblieben, sondern wurde infolge einer Vereinbarung zwischen Erzbischof Willigis und König Heinrich II. am 18. Mai 1008 an das neugegründete Bistum Bamberg abgetreten. Als Ausgleich erhielt St. Stephan Reichsgut in Dillich, Eschborn, Niederohmen und Reil. [Anm. 10] Mit diesem Gütertausch, der seine Besitzungen näher an Mainz heranrückte und nicht zuletzt den territorialpolitischen Erwägungen seines Gründers entgegenkam, gilt die Gründungsphase des Stephansstifts allgemein als abgeschlossen. [Anm. 11]

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0.4.Willigis' Motive bei der Stiftsgründung

Die Absichten, die Erzbischof Willigis mit der Gründung von St. Stephan verfolgte, sind nirgends schriftlich festgehalten. Mehrere Erklärungsansätze gelten als denkbar:

  • Willigis wollte mit St. Stephan eine Gebetsstätte für Kaiser und Reich schaffen.
  • Willigis gründete St. Stephan als Instrument der Landeserschließung sowie als Ausbildungsstätte für den klerikalen Nachwuchs.
  • Willigis schuf mit St. Stephan ein Symbol seiner Herrschaft.
  • Willigis gründete St. Stephan als Teil einer geistlichen Schutzmauer der Stadt Mainz.

1. St. Stephan als Stätte des Gebets
Betrachtet man die frühe Entwicklung von St. Stephan, so fällt auf, dass das Stift von König Otto III. umfassend gefördert worden ist, wobei er mit seiner Schenkung von 992 einen Wunsch seiner bereits am 15. Juni 991 verstorbenen Mutter Theophanu erfüllte.[Anm. 12]

Als Gegenleistung erwartete Otto III., dass die Kanoniker von St. Stephan für das Seelenheil seines verstorbenen Großvaters Otto I., seiner gleichfalls verstorbenen Eltern Otto II. und Theophanu sowie für ihn selbst und das Wohl des Reiches beten sollten.[Anm. 13]

Vor diesem Hintergrund hat man St. Stephan mitunter als ‚Gebetsstätte des Reiches‘ bezeichnet. Bedenkt man, dass Otto III. 992 erst zwölf Jahre alt war und die königliche Politik in dieser Zeit maßgeblich von Erzbischof Willigis bestimmt wurde, erkennt man, wer abgesehen von seiner als Intervenientin genannten Mutter die eigentliche treibende Kraft hinter Ottos Schenkung gewesen ist. Gleichwohl erfolgte diese im Sinne des jungen Königs, was man auch daran erkennt, dass er, inzwischen volljährig, die in St. Stephan zu erbringende Gebetsleistung 997 nochmals präzisiert hat:

ut fratres praedicti omni seculi tempore omni die septem horis VII psalmos poenitenciales pro regni nostri incolumitate animaeque salute missam cantando celebrent […].[Anm. 14]

2. Das Stift als Mittel zur Landeserschließung und als Ausbildungsstätte für den klerikalen Nachwuchs.
Alle bedeutenden deutschen Bischofsstädte wurden zwischen ca. 950 und 1050 von einer regelrechten „Stiftsgründungswelle“ erfasst und Mainz nahm hierbei eine Spitzenstellung ein. [Anm. 15] Gerne erklärt man diese Entwicklung mit der herrschaftlich-strategischen Bedeutung der Stifte und ihren Funktionen im Rahmen des Ausbaus von Seelsorge und Landeserschließung sowie ihrer Rolle als Ausbildungsstätten für den klerikalen Nachwuchs und Personalreservoir für Aufgaben in der Diözesanverwaltung. [Anm. 16] Zweifelsohne wurden diese Aufgaben in späterer Zeit von den Stiften wahrgenommen. Inwieweit aber haben sie bereits für Willigis eine Rolle gespielt?

Allem Anschein nach hat er die bei seinem Amtsantritt in Stadt und Diözese bereits bestehenden Stifte - St. Martin (= Domkapitel), St. Moritz, St. Peter und St. Gangolf in Mainz, St. Bartholomäus in Frankfurt a. M. sowie (vermutlich) St. Martin in Bingen, Heiligenstadt/Thüringen und (wahrscheinlich) St. Marien in Erfurt - gezielt gefördert.[Anm. 17]. Auch hat er ihre Zahl erheblich vermehrt, zunächst um den Disibodenberg (gegründet bald nach 975) sowie um Dorla/Thüringen (um 987), St. Stephan/Mainz (um 990), St. Viktor/Mainz (995 geweiht, ausführende Kraft war Dompropst Burchard, späterer Bischof von Worms), Jechaburg/Thüringen (um 989 als Benediktinerkloster gegründet, 1004 in ein Stift umgewandelt), St. Peter und Alexander in Aschaffenburg (erworben 980) und St. Peter in Erfurt (erworben um 1000). [Anm. 18]

Es spricht einiges dafür, dass manche von ihnen, etwa auf dem Disibodenberg oder in Thüringen, tatsächlich gegründet worden sind, um regionale Stützpunkte zu schaffen, von denen aus Landesausbau und Pfarrorganisation vorangetrieben werden sollten. [Anm. 19] Auch mit Blick auf St. Stephan, zu dessen materieller Erstausstattung zwei neugegründete Pfarreien am nordöstlichen Taunusrand gehörten [Anm. 20], ist eine entsprechende Funktion denkbar [Anm. 21], wenngleich sie bei einer Stiftsgründung innerhalb der Stadt Mainz kaum mehr als ein Nebenaspekt gewesen sein kann. Allein sein Standort, eine um 1000 noch weitestgehend unbesiedelte Anhöhe über den Dächern der Stadt, lässt eine andere Motivlage zumindest näherliegender erscheinen:

3. Willigis gründete das Stift als Herrschaftssymbol.
Willigis war ein Politiker, der in Symbolen dachte. Das sollte sich beim Bau des Domes Ende des 10. Jahrhundert zeigen, der in Analogie zum Petersdom in Rom konzipiert worden ist. Bedenkt man die exponierte Lage von St. Stephan, erscheint die Vermutung, dass Willigis mit St. Stephan „ein deutlich erkennbares und repräsentatives Symbol“ seiner kurz zuvor errungenen erzbischöflichen Stadtherrschaft hat setzen wollen [Anm. 22] nicht unbegründet. Nicht minder denkbar als diese machtpolitische scheint freilich auch eine religiös motivierte Absicht:

4. Willigis gründete das Stift als geistliche Schutzmauer der Stadt.
Willigis war ein großer Verehrer des hl. Stephan. Mit ihm bestimmte er einen Heiligen zum Kirchenpatron, der seinerzeit nicht nur als erster christlicher Märtyrer, sondern auch und vor allem als Schutzheiliger verehrt worden ist. [Anm. 23] Eingedenk dieser Tatsache wird in jüngster Zeit die Meinung vertreten, dass Erzbischof Willigis das Stephansstift nicht oder zumindest nicht primär als Herrschaftssymbol sondern als Bestandteil einer zweiten, geistlichen Mauer plante, mit der er seine Bischofsstadt umgeben wollte. [Anm. 24] Sollte diese Interpretation zutreffen, hätte St. Stephan mit seinem die ganze Stadt überragenden Turm die ihm zugedachte Aufgabe jahrhundertelang in ganz konkreter Form erfüllt: als Aussichtpunkt, von dem aus Feinde von außerhalb und Brände innerhalb der Stadt rasch entdeckt werden konnten. [Anm. 25]

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Nachweise

Quellen und Literatur:

  • MGH DD O III
    Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser. 2. Band: Die Urkunden Ottos II. und Ottos III. 2. Teil: Die Urkunden Ottos III. Hg. v. der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde. Hannover 1893.
  • MUB 1
    Mainzer Urkundenbuch. 1. Band: Die Urkunden bis zum Tode Erzbischof Adalberts I. (1137). Bearb. v. Manfred Stimmig. Darmstadt 1932.

  • Crusius, Kollegiatstift des frühen und hohen Mittelalters
    Irene Crusius: Basilicae muros urbis ambiunt. Zum Kollegiatstift des frühen und hohen Mittelalters in deutschen Bischofsstädten. In: Studien zum weltlichen Kollegiatstift in Deutschland. Hg. v. Ders. Göttingen 1995 (= Studien zur Germania Sacra 18; Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 114), S. 9-34.
  • Egler, Willigis und die Stifte
    Anna Egler: Willigis und die Stifte in Stadt und Erzbistum Mainz. In: In: 1000 Jahre St. Stephan Mainz. Festschrift. Hg. v. Helmut Hinkel. Mainz 1990 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 63), S. 283-308.
  • Gerlich, Stift St. Stephan
    Alois Gerlich: Das Stift St. Stephan zu Mainz. Beiträge zur Verfassungs-, Wirtschafts- und Territorialgeschichte des Erzbistums Mainz. Mainz 1954 (= Jahrbuch für das Bistum Mainz, Ergänzungsbände 4).
  • Hehl, Willigis und die Mainzer Bautätigkeit im 10. Jahrhundert
    Ernst-Dieter Hehl: Ein Dom für König, Reich und Kirche. Der Dombau des Willigis und die Mainzer Bautätigkeit im 10. Jahrhundert. In: Basilica nova Moguntina. 1000 Jahre Willigis-Dom St. Martin in Mainz. Beiträge zum Domjubiläum 2009. Hg. v. Felicitas Janson u. Barbara Nichtweiß. Mainz 2010 (= Neues Jahrbuch für das Bistum Mainz 2009/2010), S. 45-78.
  • Hollmann, Geschichte des Stifts
    Michael Hollmann: Beiträge zur Geschichte des Stifts St. Stephan in Mainz. In: 1000 Jahre St. Stephan Mainz. Festschrift. Hg. v. Helmut Hinkel. Mainz 1990 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 63), S. 187-238.
  • Marchal, Kanonikerinstitut im Mittelalter
    Guy P. Marchal, Was war das weltliche Kanonikerinstitut im Mittelalter? Dom- und Kollegiatstifte: eine Einführung und eine neue Perspektive. In: Revue d'Histoire Ecclésiastique 94 (1999) S. 762-807 und 95 (2000) S. 7-53.
  • Moraw, Typologie
    Peter Moraw: Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter. In: Untersuchungen zu Kloster und Stift. Hg. v. Max-Planck-Institut für Geschichte. Göttingen 1980 (= Schriften zur Germania sacra 14; Veröffentlichungen des Max-Planck-Insituts für Geschichte 68), S. 9-37.
  • Staab, Verehrung des hl. Stephan
    Franz Staab: Die Verehrung des heiligen Stephan. In: 1000 Jahre St. Stephan Mainz. Festschrift. Hg. v. Helmut Hinkel. Mainz 1990 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 63), S. 163-186.

Verfasser: Christian König M.A.

Redaktionelle Bearbeitung: Dr. Elmar Rettinger

Erstellt: 04.10.2012

Zuletzt geändert: 19.04.2013

Anmerkungen:

  1. MGH DD O III Nr. 107, S. 518 Z. 36-39: [...] praedium quoddam nostrum Hanenuuilare vocatum [...] ad ecclesiam sancti Stephani protomartyris Christi infra muros Mogontie [...] in proprium dedimus [...].  Zurück
  2. MGH DD O III Nr. 107, S. 518f., hier Z. 37f.: a Vuilligiso [...] noviter constructam et consecratam [...]. Darüber hinaus unterrichten historiographische Quellen über die Stiftsgründung: Annales Sancti Didibodi a. 891-1200. Hg. v. Georg Waitz. In: MGH SS 17. Hannover 1861, S. 4-30, S. 6: Willegisus […]. Qui etiam construxit monasterium sancti Stephani, ibique sepultus est; Albrici monachi Triumfontium Chronicon. Hg. v. Paul Scheffer-Boichhorst. In: MGH SS 23. Hannover 1874, S. 631-950, S. 778: Willigisus […] construxit montem sancti Stephani, in quo sepultus est. Beide Berichte sind allerdings nicht zeitgenössisch, sondern erst im 12. (Disibodenberger Annalen, Kompilation auf Basis älterer Vorlagen) bzw. 13. Jahrhundert (Alberich von Troisfontaines) entstanden. Literatur zur Gründung von St. Stephan: Gerlich, Stift St. Stephan, S. 9f.; Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 190-200, bes. 190-193.  Zurück
  3. Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 192.  Zurück
  4. Staab, Verehrung des hl. Stephan, S. 181-183; Hehl, Willigis und die Mainzer Bautätigkeit im 10. Jahrhundert, S. 55. Zurück
  5. MGH DD O III Nr. 107, S. 518f.  Zurück
  6. Moraw, Typologie, S. 15; Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 192f.  Zurück
  7. Vgl. hierzu Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 192 unter Berücksichtigung der dort verzeichneten Quellen und weiterführenden Literatur.  Zurück
  8. MGH DD O III Nr. 107, S. 518f. Zurück
  9. MUB I Nr. 234 = MGH DD O III Nr. 189, S. 597f., hier S. 598 Z. 9-11. Zurück
  10. MUB I Nr. 245-248 = MGH DD H II Nr. 177-180. Zurück
  11. Vgl.Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 193. Ebd., S. 198. Zurück
  12. MGH DD O III Nr. 107, S. 518 Z. 31f.: „ob petitionem et dilectionem dilectae genitricis nostrae Theophanu videlicet imperatricis auguste“. Zurück
  13. MGH DD O III Nr. 107, S. 518 Z. 33-36:pro remedio animarum beate memoriae avi nostri Ottonis et aequivoci genitoris nostri imperatorum augustorum et pro redemptione ipsius iam dicte genitricis nostre nostraque propria salute regnique nostri statu […]". Zurück
  14. MGH DD O III Nr. 249, S. 665f., hier S. 666 Z. 13-15.  Zurück
  15. Nach Crusius, Kollegiatstift des frühen und hohen Mittelalters, S. 9 wurden 76 von 130 Kollegiatstiften in deutschen Bischofsstädten in diesem Zeitraum gegründet. Moraw, Typologie, S. 22 verortet die Stiftsgründungswelle zwischen 960 und 1060 und spricht davon, dass hinsichtlich der Stiftsgründungen „eine Art von Wettbewerb stattfand“, in dem Mainz nicht hinter Köln habe zurückstehen wollen. Speziell zu den Stiftsgründungen in Stadt und Erzbistum Mainz vor, unter und nach Willigis siehe Egler, Willigis und die Stifte, passim.  Zurück
  16. Vgl. hierzu z. B. Egler, Willigis und Stifte, S. 297-306 und passim; Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 193f. sowie mit Blick auf die allgemeine Stiftsforschung u.a. Marchal, Kanonikerinstitut im Mittelalter, passim.  Zurück
  17. Ausführlich hierzu Egler, Willigis und die Stifte, S. 283-288 u. 295-297.  Zurück
  18. >Weiterführend hierzu Egler, Willigis und die Stifte, S. 288-295.  Zurück
  19. Weiterführend hierzu Egler, Willigis und die Stifte, S. 297-300.  Zurück
  20. Schloßborn und Münsterliederbach, s. weiterführend Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 192 unter Einbeziehung der ebd., Anm. 20 verzeichneten Quellen und weiterführenden Literatur.  Zurück
  21. Vgl. die Auffassung von Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 195f.  Zurück
  22. Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 195.  Zurück
  23. Weiterführend hierzu s. Staab, Verehrung des hl. Stephan, bes. S. 177-181 sowie Hollmann, Geschichte des Stifts, S. 198.  Zurück
  24. Weiterführend hierzu Staab, Verehrung des hl. Stephan, S. 181. Die Funktion der Stifte als ‚geistliche Schutzmauer‘ unterstreicht Crusius, Kollegiatstift des frühen und hohen Mittelalters, S. xx.  Zurück
  25. Auf diesen Aspekt verweist Staab, Verehrung des hl. Stephan, S. 181.  Zurück
 
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