Was sind Stifte?
Ein Stift – auch Kollegiatstift – ist eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen (= Kleriker) , die an einer bestimmten Kirche angesiedelt ist. Aufgabe der Stiftsherren (= Kanoniker) sind das gemeinsame Chorgebet und der feierliche Gottesdienst. Dem können weitere Tätigkeiten hinzutreten, etwa im Rahmen der Diözesanverwaltung oder als Universitätslehrer. Die Versorgung der Kanoniker erfolgt aus dem Vermögen ihrer Kirche. Im Unterschied zu den Mönchen legen Kanoniker kein Gelübde ab. Privateigentum ist ihnen gestattet, ihre Lebensführung weit weniger strengen Regeln unterworfen.
Allerdings werden die Begriffe ‚Stift‘ und ‚Kloster‘ oft synonym verwendet. So handelt es sich bei den bekannten österreichischen Stiften Melk und Göttweig nicht um Kollegiatstifte, sondern um Benediktinerklöster. Im neuzeitlichen Sprachgebrauch werden zudem auch Erzbistümer und Bistümer bzw. deren Territorium und Diözesanverwaltung als Stifte bezeichnet (Erzstift, Hochstift). [Anm. 1]
Nachweise
Quellen und Literatur:
Verfasser: Christian König
Redaktionelle Bearbeitung: Dr. Elmar Rettinger
Erstellt: 22.10.2012
Zuletzt geändert:
Anmerkungen:
- Definition auf der Basis von Irene Crusius: Art. Stift. In: Lexikon des Mittelalters, Band 8, München 1997, Sp. 171f. Zurück